Arbeitsschutz ist kein Produkt von der Stange.
Jedes Unternehmen ist anders – und genauso individuell sind die Anforderungen an den Arbeitsschutz.
Ob Büro, Handwerk oder Industrie: Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterscheiden sich von Betrieb zu Betrieb.
Darum braucht es maßgeschneiderte Lösungen, die genau zu Ihren Arbeitsabläufen und Risiken passen.
Sicher ist nur, was passt. Lassen Sie sich individuell beraten!
Generell wird zwischen der dauerhaften sicherheitstechnischen Betreuung (Regelbetreuung) oder der alternativen bedarfsbezogenen Betreuung (Unternehmermodell der BG ETEM) unterschieden.
Eine Regelbetreuung ist ab 50 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Im Rahmen des Unternehmermodells bieten wir als anerkannter Seminarveranstalter die erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den Unternehmer kostenlos an.
Gefährdungsbeurteilung
Neben einer Dokumentation erhalten Sie einen speziellen Maßnahmenkatalog für Ihren Betrieb, in dem übersichtlich die möglicherweise neuralgischen Punkte beschrieben sind und Ihnen konkrete Empfehlungen zur Beseitigung etwaiger Mängel gegeben werden.
Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gern mit unserem Angebot mit Hilfen zur Umsetzung zur Seite.
Sicherheitstechnische Regelbetreuung
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) betreuen wir Betriebe sicherheitstechnisch nach den im § 6 ASiG genannten Aufgaben. Wir beraten Sie als Unternehmer und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, bei der Gestaltung der Arbeitsplätze (auch Ergonomie), des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Wir beraten bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und - im Zusammenhang damit –
begehen die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen und teilen festgestellte Mängel dem Unternehmer oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mit, schlagen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor, weisen auf die Benutzungspflicht der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) hin,
untersuchen Ursachen von Arbeitsunfällen, erfassen die Untersuchungsergebnisse, werten diese aus und schlagen Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vor. Bei der Schulung/Unterweisung der Mitarbeiter wirken wir mit.
Grundlage für die Berechnung der Einsatzzeiten bildet die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.
Brandschutz
Dem Brandschutz kommt nicht nur aus versicherungsrechtlichen Gründen eine besondere Bedeutung zu; er kann auch Leben retten. Ein Brand kann, von den materiellen Schäden ganz abgesehen, verheerende Folgen haben.
Der Gesetzgeber fordert u.a. eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Dies sind Personen innerhalb Ihres Unternehmens, um im Falle eines Brandes umgehend festgelegte Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu übernehmen. Gerne bilden wir für Sie vor Ort oder in unseren Räumen Brandschutzhelfer aus. Bei Bedarf stellen wir Ihnen einen Brandschutzbeauftragten.
Betriebsanweisungen
Sicherheit ist keine lästige Zusatzaufgabe, sondern selbstverständlicher Bestandteil einer vernünftigen, rationellen Arbeitsgestaltung und -durchführung. Sie stellt auch im Interesse des Unternehmers sicher, dass die Arbeitsleistung störungs- und schadensfrei erbracht werden kann. Es ist deshalb in jeder Hinsicht sinnvoll, in einer Betriebsanweisung alles zusammenzufassen, was der Mitarbeiter für das Erreichen des Arbeitsergebnisses und für die sichere Durchführung seiner Arbeit wissen muss. Die Notwendigkeit von Betriebsanweisungen ergibt sich aber auch aus diversen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere verpflichtet § 14 der Gefahrstoffverordnung den Unternehmer, für jeden im Betrieb vorhandenen Gefahrstoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Jedes nach der medical device regulation (MDR) für Dentallabore geforderte Qualitätsmanagementsystem wird das Vorliegen eines Gefahrstoffverzeichnisses und von Betriebsanweisungen ebenfalls fordern.
Betriebsanweisungen dienen der Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten. Sie sind deshalb schriftlich, in verständlicher Form und Sprache zu verfassen. Sie haben nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 555 bestimmte inhaltliche und formale Kriterien zu beachten, insbesondere einer bestimmten Gliederung zu folgen. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Betriebsanweisungen einzuhalten. Unternehmer, die entgegen der Gefahrstoffverordnung oder einer konkreten Unfallverhütungsvorschrift keine Betriebsanweisung erstellen, handeln ordnungswidrig.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses und der erforderlichen Betriebsanweisungen. Hierfür listen Sie in Schritt 1 alle von Ihnen im Labor verwandten Materialien inkl. Hersteller auf. Von den darin enthaltenen Gefahrstoffen, die sich in dieser Liste befinden, übermitteln Sie uns in Schritt 2 zusammen mit dem Auftrag die Sicherheitsdatenblätter, wenn möglich in digitaler Form.
Umsetzungshilfen
Der Gesetzgeber schreibt Betrieben die Einhaltung zahlreicher Gesetze im Bereich der Arbeitssicherheit vor mit dem Ziel, den betrieblichen Gesundheitsschutz zu optimieren und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren. Nicht selten stößt der/die Betriebsleiter/in allerdings an die Grenzen bei der Beseitigung der beispielsweise in einer Gefährdungsbeurteilung festgestellten möglichen Mängel im Betrieb, ist er oder sie doch zumeist voll in den täglichen Arbeitsprozess einbezogen und besteht daher mitunter Zeit, und nicht zuletzt oft auch Informationsmangel bezüglich der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften. Damit nicht erst die Aufsichtsbehörde oder sogar Unfälle den Unternehmer auf mögliche sicherheitstechnische Problempunkte und deren Beseitigung im Unternehmen hinweisen müssen.
Dieses Angebot beinhaltet die Begleitung und Vorort-Unterstützung bei der Umsetzung der Forderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und hilft insbesondere bei der Erfüllung der im Aufbauseminar im Rahmen des Unternehmermodells und in der Gefährdungsbeurteilung zutage getretenen offenen Verpflichtungen.
Für einen Großteil des entstandenen Handlungsbedarfes haben wir die passende Umsetzungshilfe für Sie (z.B. Mutterschutz, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationshilfen zu Unterweisungen).
Unterweisungen/vor Ort oder digital
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin weiß, dass Arbeitgeber zur Unterweisung ihrer Beschäftigten verpflichtet sind. Ziel der Unterweisung ist es, die Beschäftigten auf einen Wissensstand zu bringen, der ihnen das Erkennen der für sie relevanten Gefährdungen ermöglicht.
Die Beschäftigten können sich allerdings nur korrekt verhalten, wenn sie über die richtigen Arbeitsabläufe, Gefähr- dungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen ausreichend informiert wurden.
Alternativ zur Vor-Ort-Unterweisung stellen wir speziell für unsere Dentallabore Unterweisungsclips* über YouTube zur Verfügung , für Innungsmitglieder wie immer zu Vorzugskonditionen.
Der Vorteil der Unterweisungsclips neben einer professionellen Aufbereitung der Themen liegt in der Flexibilität: Wann bekommt man schon mal alle Mitarbeitenden zusammen, um eine Arbeitsschutzunterweisung durchzuführen? Und auch neue Mitarbeitende sind rechtzeitig vor Tätigkeitsaufnahme zu unterweisen.
Die Unterweisungsclips ermöglichen sowohl eine gemeinsame Vor-Ort-Unterweisung, als auch ein Ansehen des Clips ganz individuell für jeden Mitarbeiter zu einem ihm passenden Zeitpunkt.
Diese Themen stehen ab sofort bereit:
#1 Allg. Arbeitsschutz – mit Brandschutz und 1. Hilfe
#2 Botenfahrten – nur für Kurier- und Botenfahrer/innen
#3 Umgang mit Gefahrstoffen
#4 Ergonomie und Haut
#5 Dentale Fertigungsprozesse
#6 Bildschirmarbeitsplätze
#7 Tätigkeiten mit KMR-Stoffen
Natürlich unterstützen unsere Fachkräfte für Arbeitsschutz Sie auch vor Ort bei der Durchführung von Unterweisungen, wenn Sie diese lieber in der üblichen Form in Person durchführen möchten.
Prüfung von Leitern und Tritten
Sicherheit beginnt mit einem sicheren Stand!
Lassen Sie Ihre Leitern und Tritte regelmäßig von Fachkräften prüfen – für mehr Arbeitssicherheit und gesetzliche Konformität.
Ob im Lager, auf der Baustelle oder im Büro: Defekte Steighilfen sind ein hohes Risiko.
Unsere befähigten Personen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) übernehmen diese Aufgabe professionell, normgerecht und zuverlässig.
Jetzt Termin vereinbaren – für geprüfte Sicherheit auf jedem Tritt!
Lärm- und Vibrationsschutz Beratung